E-Rechnungspflicht ab 2025: Die große Checkliste für KMU
Das Wachstumschancengesetz
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Regeln verschärft: Ab dem 01. Januar 2025 gilt eine generelle Empfangspflicht für E-Rechnungen bei B2B-Umsätzen im Inland. Das bedeutet: Wenn Ihnen ein anderer Unternehmer eine E-Rechnung schickt, müssen Sie in der Lage sein, diese zu empfangen und zu verarbeiten.
Der Zeitplan: Alle Fristen
Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und archivieren können.
Bis Ende 2026
Übergangsfrist für den Versand: Papier und PDF noch erlaubt (für Umsätze < 800k € auch bis Ende 2027).
Ab 2028: Volle Pflicht
E-Rechnungen sind im B2B-Bereich alternativlos verpflichtend.
Bin ich betroffen? (Selbst-Check)
Stellen Sie sich folgende Frage: Stelle ich Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) oder erhalte ich solche?
→ Wenn JA: Sie sind betroffen.
→ Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €) und Fahrausweise bleiben vorerst Ausnahmen.
Ihre 5-Schritte-Checkliste zur Umstellung
1. Betroffenheit prüfen: Checken Sie Ihre Kundenstruktur (B2B vs. B2C).
2. Software-Umgebung checken: Kann Ihre aktuelle Software ZUGFeRD oder XRechnung erstellen?
3. E-Mail-Postfach definieren: Richten Sie eine zentrale Adresse ein (z.B. rechnung@firma.de).
4. Archivierungslösung einrichten: Hier kommt Belegtresor ins Spiel. Sie brauchen ein revisionssicheres Archiv.
5. Kommunikation: Informieren Sie Ihre Lieferanten, dass Sie ab sofort E-Rechnungen empfangen können.