Zurück

E-Rechnungspflicht ab 2025: Die große Checkliste für KMU

Dringend: Start 01.01.2025

Das Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Regeln verschärft: Ab dem 01. Januar 2025 gilt eine generelle Empfangspflicht für E-Rechnungen bei B2B-Umsätzen im Inland. Das bedeutet: Wenn Ihnen ein anderer Unternehmer eine E-Rechnung schickt, müssen Sie in der Lage sein, diese zu empfangen und zu verarbeiten.

Der Zeitplan: Alle Fristen

Ab 01.01.2025: Empfangspflicht

Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und archivieren können.

Bis Ende 2026

Übergangsfrist für den Versand: Papier und PDF noch erlaubt (für Umsätze < 800k € auch bis Ende 2027).

Ab 2028: Volle Pflicht

E-Rechnungen sind im B2B-Bereich alternativlos verpflichtend.

Bin ich betroffen? (Selbst-Check)

Stellen Sie sich folgende Frage: Stelle ich Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) oder erhalte ich solche?

→ Wenn JA: Sie sind betroffen.
→ Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €) und Fahrausweise bleiben vorerst Ausnahmen.

Ihre 5-Schritte-Checkliste zur Umstellung

1. Betroffenheit prüfen: Checken Sie Ihre Kundenstruktur (B2B vs. B2C).

2. Software-Umgebung checken: Kann Ihre aktuelle Software ZUGFeRD oder XRechnung erstellen?

3. E-Mail-Postfach definieren: Richten Sie eine zentrale Adresse ein (z.B. rechnung@firma.de).

4. Archivierungslösung einrichten: Hier kommt Belegtresor ins Spiel. Sie brauchen ein revisionssicheres Archiv.

5. Kommunikation: Informieren Sie Ihre Lieferanten, dass Sie ab sofort E-Rechnungen empfangen können.

Risiken: Vorsteuerabzug in Gefahr

Achtung: Wenn Sie eine Rechnung nicht im korrekten Format erhalten oder nicht GoBD-konform archivieren, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug streichen. Das bedeutet bares Geld, das Sie verlieren.

Machen Sie Ihr Unternehmen startklar.

Mit Belegtresor erfüllen Sie die Anforderungen an Erstellung und Archivierung automatisch. Testen Sie jetzt, wie einfach GoBD-konforme Buchhaltung sein kann.

Kostenlos testen